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AGB

Allgemeines

Für sämtliche Bestellungen gelten nach­ste­hen­de Online-Bestell-Bedingungen. Diese Bedingungen sind auf der Website der Fir­ma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH (www.die-muehle-hamburg.de) ein­seh­bar. Die Online-Bestell-Bedingungen gelten durch jede Form der Bestellung und spä­testens mit Entgegennahme der Ware als anerkannt.

 

Etwaig von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Kun­den haben auch dann keine Gültigkeit, wenn die Fir­ma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH in Kenntnis dieser ab­wei­chen­den Bedingungen das Rechtsgeschäft ausführt.

Vertragsschluss

Die auf der Website von www.die-muehle-hamburg.de enthaltenen Offerten stel­len eine Auf­forderung an den Kunden dar, durch Bestellung ein konkretes Kauf­an­ge­bot (Bestellung) zu unter­breiten.

 

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware zu dem auf der Website genannten Preis erwerben zu wol­len. Die Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH ist berechtigt, die Annahme dieses Vertragsangebotes ent­weder schrift­lich oder durch Herausgabe der Ware anzunehmen.

 

Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, bestätigt die Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH die Be­stel­lung unverzüglich. Die Bestätigung des Zugangs einer Bestellung stellt dabei je­doch noch keine ver­bindliche Annahme der Bestellung dar, kann jedoch mit der An­nahmeerklärung verbun­den werden. Der Vertragstext der Bestellung auf elektroni­schem Weg wird von der Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH mit den vom Kunden bei Bestellung ge­nannten per­sön­li­chen Daten gespeichert.

 

Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website oder sonstigen Produktdarstellungen ist die Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH zur konkreten Preis­be­rech­nung berech­tigt. Der Kunde hat in diesem Fall ein uneingeschränktes Rück­trittsrecht vom Liefer­vertrag.

 

Die auf der Website oder sonstigen Produkt­dar­stellungen von der Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH wiedergegebenen Bilder sind symbolisch; die Wa­ren können in Aus­führung, Gestal­tung und Farbe abweichen. Die Qualität der Ware ist im Rahmen des Service-Systems jedoch stets gewährleistet.

 

Bestellungen des Kunden können online oder telefo­nisch auf Grundlage dieser Lieferbedingungen aufgegeben werden. Telefonisch ist die Mühle innerhalb der Geschäftszeiten zu errei­chen.

 

Die Kundenbestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs während der Geschäfts­zei­ten bearbeitet, soweit nicht betriebliche Erfordernisse eine abweichende Hand­ha­bung erfordern.

 

Es gibt keinen Mindestbestellwert.

 

Abholung im Restaurand die Mühle

Die Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH bereit die Speisen entsprechend der Online-Bestellung vor, solange der Vorrat reicht.

 

Nach Eingang Ihrer Bestellung während der Öffnungszeiten ist Ihre Bestellung innerhalb der üblichen Zubereitungszeiten von ca. 30 Minuten für die Abholung bereit. Aufgrund von hohem Geschäftsaufkommen an Tagen bzw. zu Tageszeiten wie Freitag- und Samstagabend kann es auch zu Wartezeiten kommen.

 

Sollte die Kaufpreiszahlung nicht online zum Bestellzeitpunkt erfolgt sein, kann diese auch bei Abholung erfolgen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH.

 

Mängelhaftung

Die Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH übernimmt keine Beschaffenheitsgarantie oder sonstige Ga­ran­tien.

 

Der Kunde wird die Ware bei Abholung auf Richtigkeit überprüfen und gegebenenfalls sofort reklamieren. Sollten hier Mängel vorhanden sein, wie z.B. falsche Menge, muss sofort reklamiert werden:

 

  1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde bei einem nicht un­er­heb­li­chen Mangel vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kauf­preis mindern oder Scha­dens­er­satz geltend machen.

  2. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind aus­geschlossen, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt.

  3. Die Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst ent­standen sind; insbesondere ist eine Haftung von der Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH für entgangenen Ge­winn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen.

  4. Soweit die Haftung von der Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Er­fül­lungs­ge­hil­fen von der Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH.

  5. Vorstehende (Ziff. 4-6) Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensur­sache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden (Ver­letzung von Leben, Körper, Gesundheit) vorliegt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus den §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz be­sitzt.

  6. Verletzt die Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig, ist die Ersatz­pflicht von der Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Scha­den beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, de­ren Erfüllung die ord­nungs­gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst er­mög­licht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder die Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH dem Ver­trags­partner nach dem Vertragsinhalt ge­ra­de zu gewähren hat.

  7. Bei fehlerhaften oder scherzhaften Bestellungen reklamiert die Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH den entstandenen Schaden.

Datenschutz/Jugendschutz

Die durch die Online-Bestellung gespeicherten Kundendaten beinhalten den Namen, die Anschrift mit der dazugehörigen Postleitzahl, die Telefonnummer, so­wie die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse.

 

Die Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH wird das Jugendschutzgesetz berücksichtigen. Der Kunde ist ver­pflich­tet, bei der Bestellung von dem Jugendschutzgesetz unterfallenden Waren den ent­sprechenden Altersnachweis zu führen.

 

Externe Links, Haftungsausschluss

Die Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH übernimmt keine Haftung für die mit ihrer Homepage/Website ver­linkten Seiten. Für sämtliche Inhalte, Angaben und Hinweise, die auf den durch Links auf der Homepage/Website von dem Restaurant die Mühle erreichbaren Internet-Seiten ent­halten sind, sind aus­schließ­lich die Betreiber beziehungsweise Inhaber dieser Internet­seiten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Dienste, Versprechungen und alle sonstigen Mög­lich­kei­ten, die dort ge­nutzt werden können.

Anwendbares Recht

Sämtliche mit der Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH geführten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundes­republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäfts­be­zie­hung ist unser Geschäftssitz, wenn unser Kunde Kaufmann, juristische Per­son des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

Regelungslücke

Haben sich die Vertragsparteien bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen an­sehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, tat­sächlich nicht geeinigt, so ist die Firma Restaurant Wohldorfer Mühle Karolina Ströh GmbH unter Berücksichtigung und in Ergän­zung der getroffenen Vereinbarungen berechtigt, die Regelungslücke unter Berück­sich­tigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.

 

Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages unwirksam, so be­rührt es die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht. Die Parteien sind verpflich­tet, die nich­tige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächs­ten kommt.

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